Eine Pandemie, wie wir sie derzeit erleben, stellt zweifelsohne eine große Bedrohung dar – sowohl für die Gesundheit als auch das öffentliche Leben und die Wirtschaft. Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck im Jahr 2012 eine Risikoanalyse unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden erstellt, um die Gefahr einer „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ einzuschätzen.
Ein modifiziertes Coronavirus (Modi-SARS) kann plötzlich auftreten und ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen.
Das Virus hat im Pandemieplan die folgenden Eigenschaften, die auch auf COVID-19 zutreffen:
Das hypothetische Modi-SARS-Virus ist mit dem natürlichen SARS-CoV in fast allen Eigenschaften identisch. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Übertragung des Virus auf einen Menschen bis zu den ersten Symptomen der Erkrankung, beträgt meist drei bis fünf Tage, kann sich aber in einem Zeitraum von zwei bis 14 Tagen bewegen. Fast alle Infizierten erkranken auch. Die Symptome sind Fieber und trockener Husten, die Mehrzahl der Patienten hat Atemnot, in Röntgenaufnahmen sichtbare Veränderungen in der Lunge, Schüttelfrost, Übelkeit und Muskelschmerzen. Ebenfalls auftreten können Durchfall, Kopfschmerzen, Exanthem (Ausschlag), Schwindelgefühl, Krämpfe und Appetitlosigkeit.
Der Pandemieplan sieht die folgenden gesellschaftlichen Konsequenzen als wahrscheinlich an:
- Das Gesundheitssystem kann schnell an seine Grenzen gebracht werden.
- Modifizierter Erreger wird neuartige Eigenschaften haben, gegen die es für längere Zeit weder Medikamente noch Impfstoffe geben wird.
- Das Auslösen eines Seuchenereignisses kann bereits durch wenige Infizierte ausgelöst werden.
- Eine Pandemie ist flächendeckend, betrifft alle Bevölkerungsschichten und kann sich über mehrere Jahre hinziehen.
- Es ist über mehrere Wellen mit einer hohen Zahl von Toten zu rechnen, wobei die erste Welle immens hohe Opferzahlen haben wird.
- Schutzmaßnahmen stehen sehr eingeschränkt zur Verfügung:
- Absonderung Erkrankter und Ansteckungsverdächtiger
- Einsatz von Schutzausrüstung wie Schutzmasken, Schutzbrillen und Handschuhen
Das Pandemie-Szenario hat sich leider bewahrheitet
Die Risikoanalyse der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 hat voll ins Schwarze getroffen. Alle wesentlichen Ergebnisse bis hin zum Weg wie das modifizierte Coronavirus nach Deutschland eingeschleppt wurde, wurden vorausgesagt.
Die Risikoanalyse 2012 kam zwar zur Einschätzung einer nur bedingten Eintrittswahrscheinlichkeit. Anfang März 2019 – und damit vor fast genau einem Jahr – warnte eine chinesische Studie des Instituts für Virologie der chinesischen Wissenschaftsakademie in Wuhan, dass von Fledermäusen übertragene Coronaviren in China mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später erneut eine Infektionswelle in Gang setzen würden. Ihre Warnungen, veröffentlicht in einem frei zugänglichen schweizerischen Fachjournal, sind gleichwohl ungehört verhallt.
Die chinesischen Wissenschaftler stellten zudem fest, dass SARS-Viren den Rezeptor ACE-2 des Menschen als Eintrittspforte verwenden. ACE-2 wird vor allem im menschlichen Körper gebildet, wenn Blutdrucksenker eingenommen werden. Was gerade bei Senioren regelmäßig der Fall ist.
Der Ausbruch des Modi-SARS als SARS-CoV-2 in Wuhan, China ist bereits Ende Dezember 2019 durch auffällige Häufung von schweren Lungenentzündungen erkannt worden. Der Erreger wurde bereits im Januar vermutlich über Rom und Norditalien eingeschleppt. Ende Januar wurden in Stockdorf bei München 14 Infizierte in Quarantäne gesteckt. Im März 2020 veränderte sich der Fokus der medialen Berichterstattung. Die Angst vor einer Corona-Pandemie trat in den Vordergrund. Erst die Bayerische Staatsregierung durchbrach 16. März 2020 die Untätigkeit und Unentschlossenheit der Bundesregierung.
Die Informationsgrundlage für ein frühzeitiges Erkennen einer SARS-Epidemie mit dem Pandemieplan aus 2012 und den aktuellen Studien aus China war somit gegeben. Haben die Bundesregierung und die zuständigen Fachbehörden diese Warnzeichen ignoriert?
Haben Bundesregierung und Robert Koch Institut (RKI) ihre Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft?
Die Bundesregierung und das RKI sollten der Öffentlichkeit daher rasch über folgende Fragen Auskunft geben:
- Hat das RKI den vom Institut federführend erarbeiteten Pandemieplan Modi-SARS aus 2012 und aktuelle Studien aus China zur Bedrohung mit Coronaviren bei Beurteilung der Gefährdungslage berücksichtigt?
- Hat das RKI die Öffentlichkeit im Januar und Februar 2020 unzureichend informiert, als die tatsächlich bereits grassierende Bedrohung der Gesundheit bekannt sein musste?
- Welche neuen Erkenntnisse über das Virus Sars-CoV-2 gewann das RKI im März 2020, als es zu einer völlig anderen Einschätzung der Gefährdungslage gelangte?
- Warum hat die Bundesregierung nicht bereits im Januar 2020 gehandelt – nachdem mit der offiziellen Warnung durch die Weltgesundheitsorganisation WHO die Voraussetzungen für den Anwendung des Pandemieplans Modi-SARS der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 gegeben waren?
- Warum hat die Bundesregierung nach den nachgewiesenen Infizierungen in Italien und dann in Deutschland nicht sofort gehandelt, nachdem im Pandemieplan Modi-SARS amtlich festgehalten ist, dass bereits zwei Infizierte zum Auslösen einer Durchseuchung der deutschen Gesamtbevölkerung mit möglichen immens hohen Opferzahlen ausreichen?
Angesichts der gravierenden gesamtgesellschaftlichen Folgen der durch das „Modi-SARS“ SARS-CoV-2 verursachten Pandemie, schuldet die Bundesregierung der deutschen Öffentlichkeit volle Aufklärung und Transparenz darüber, welche Erkenntnisse der Bundesregierung und den ihr unterstellten Behörden seit Jahresbeginn 2020 vorlagen.
Besser spät als nie – antiepidemische Maßnahmen müssen die Ausbreitung verringern
Jetzt muss die bayerische Landesregierung wie auch die Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende dafür tun, das gesellschaftliche Leben so bald wie möglich wieder hochzufahren.
Der Pandemieplan „Modi-SARS“ hebt in diesem Zusammenhang die Wirkung und Wichtigkeit von Schutzmaßnahmen hervor:
Das hier vorgestellte Szenario geht davon aus, dass schon früh im Verlauf antiepidemische Maßnahmen eingeleitet werden, die dazu führen, dass jeder Infizierte im Durchschnitt nicht drei, sondern 1,6 Personen infiziert. Die Gegenmaßnahmen werden nur für den Zeitraum von Tag 48 bis Tag 408 angenommen. Würde man davon ausgehen, dass keinerlei Gegenmaßnahmen eingesetzt werden und jeder Infizierte drei weitere Personen infiziert (bis der Impfstoff zur Verfügung steht), so hätte man mit einem noch drastischeren Verlauf zu rechnen. Zum einen wären die absolute Anzahl der Betroffenen höher, zum anderen wäre der Verlauf auch wesentlich schneller. Während im vorgestellten Modell der Scheitelpunkt der ersten Welle nach rund 300 Tagen erreicht ist, wäre dies ohne antiepidemische Maßnahmen schon nach rund 170 Tagen der Fall. Dieser Zeitgewinn durch antiepidemische Maßnahmen kann sehr effizient genutzt werden, um z. B. persönliche Schutzausrüstung herzustellen, zu verteilen und über ihre korrekte Anwendung zu informieren. Die Anzahl Betroffener unterscheidet sich in beiden Szenarien gravierend. Wenn Schutzmaßnahmen eingeführt werden und greifen, sind auf den Höhepunkten der Wellen jeweils rund 6 Millionen (1. Welle), 3 Millionen (2. Welle) und 2,3 Millionen (3. Welle) erkrankt. Ohne Gegenmaßnahmen sind es rund 19 Millionen (1. Welle), rund 6,5 Millionen (2. Welle) und rund 3,3 Millionen (3. Welle). Die Zahlen für Hospitalisierte bzw. Patienten, die intensivmedizinisch behandelt werden müssen, verhalten sich ähnlich.
Die WerteUnion schlägt deshalb die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Infektionsschutzes vor:
- Als erstes muss die inländische Produktion und – sofern möglich – der Import von Atemmasken und persönlichem Schutzausrüstungen privat und staatlicherseits organisiert und hochgefahren werden.
- Als zweites sollten die Restriktionen der Desinfektionsmittel-Herstellung für nicht-medizinische Anwendungen gelockert und diese bereitgestellt werden, da kurzfristig nur technische Alkohole in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Wenn diese vorbereitenden Maßnahmen erfolgreich durchgeführt wurden, sollten die folgenden befristeten Maßnahmen erfolgen:
- Verteilung von Mundschutzmasken zur Reduktion des Ausscheidens von möglicherweise infektiösen Tröpfchen im öffentlichen, begegnungsnahen Bereich wie in Geschäften und Ämtern,
- häufige und regelmäßige Anwendung der technischen Desinfektionsmittel an Halteelementen und Türklinken in Bahnen, Bussen, Geschäften und anderen öffentlichen Gebäuden, sowie
- Einrichtung von Desinfektionsmittelspendern an allen Ein- und Ausgängen von öffentlichen Gebäuden.
Hervorragend! Hinweis: die Bestimmungen des ArbschG beinhalten zusätzliche Schutzregeln!
Ich empfehle statt der Lektüre veralteter Risikoanalysen die aktuellen Einschätzungen von Fachärzten und -professoren in den freien Medien zu lesen und anzuhören. Dann würde man auch bei der Werteunion erkennen können, dass die freiheitsentziehenden Maßnahmen der Regierung zurückgefahren werden müssen und zwar dingend und sofort Die Staatsmedien verhindern derzeit eine ausgewogene Berichterstattung. Lediglich Prof. Streeck wird sehr sparsam angehört. Eine Änderung dieser demokratiezersetzenden Maßnahmen und Machenschaften wäre eine angemessene Forderung der Werteinion und nicht diese lächerliche weiße Salbe die man hier fordert. Es geht um nicht weniger als unsere Freiheit und unsere Grundrechte die ohne die nötige Verhältnismäßigkeit anzuwenden hier beschrankt werden nur weil man der medialen Panik verfallen ist. Gute Regierungsarbeit ist das nach meiner Einschätzung nicht und müsste deshalb genau hinterfragt werden nicht die läppischen Fragen hier in dem Artikel. Meine Mitgliedschaft bei diesem Verein hat sich damit erledigt.